Vorsteuerabzug auch für privaten Stromerzeuger
Auch ein privater Eigenheimbesitzer, der regelmäßig kleine Mengen Strom an einen Energieversorger liefert, kann Vorsteuerabzug als Unternehmer beanspruchen. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Revision eines Finanzamts zurückgewiesen.
Im konkreten Fall hatte ein Lokführer in Niedersachsen in sein Einfamilienhaus ein Blockheizkraftwerk eingebaut, das Strom und Wärme erzeugt. Den überschüssigen Strom speist er für bis zu 1.800 Euro im Jahr in das allgemeine Stromnetz ein. Damit ist er nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ungeachtet des geringen Betrages Unternehmer und hat Anspruch auf Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks.