Gericht weist Klage gegen Gaspreiserhöhungen ab
Rückschlag für Verbraucher im Streit um Gaspreiserhöhungen: Das Chemnitzer Landgericht hat die Sammelklage von mehr als 400 Kunden eines regionalen Gasversorgers gegen Preiserhöhungen abgewiesen.
Die Verträge der Kläger – nach Einschätzung des Gerichts normale Tarifkunden der Erdgas Südsachsen GmbH – enthielten ein wirksames Preisänderungsrecht, entschied Richter André Steger am Dienstag. Ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus der vergangenen Woche sei auf diesen Fall nicht übertragbar.