Erhöhung des Gaspreises der Bremer Energieversorger SWD nicht wirksam
In dem Bremer Gerichtsverfahren um die Gaspreiserhöhung des Bremer Energieversorger aus wurde nun entschieden, dass die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt werden. In dem Zeitraum von Oktober 2004 und Dezember 2005 hat das Bremer Energieunternehmen den Gaspreis viermal erhöht und sich jeweils dabei auf Klauseln zur Preisanpassung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
Die Preiserhöhungen für Gas wurden schrittweise von 4,01 Cent auf 5,55 Cent pro Kilowattstunde durchgeführt. Als Begründung wurde jeweils die Preiserhöhung der Vorlieferanten benannt. Insgesamt 59 konnte für Erdgas klagten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen den Energiekonzern.