Gericht bestätigt Vorgaben der Netzagentur
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. April 2008 die Rechtsbeschwerde zweier Verteilnetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Strombelieferung (sog. GPKE-Beschluss) zurückgewiesen. Er bestätigte damit die vorausgegangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. April 2008 die Rechtsbeschwerde zweier Verteilnetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Strombelieferung (sog. GPKE-Beschluss) zurückgewiesen. Er bestätigte damit die vorausgegangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2007
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