BGH stärkt Verbraucher gegen einseitige Gaspreiserhöhungen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gaskunden gegen einseitige Preiserhöhungsklauseln der Versorgungsunternehmen gestärkt. Nach einem Urteil sind Vertragsbestimmungen unwirksam, die nur das Recht zur Anhebung der Preise vorsehen, den Versorger aber bei fallenden Bezugskosten nicht zur Senkung der Verbraucherpreise verpflichten. Das Karlsruher Gericht gab einer Klage von rund 160 sächsischen Verbrauchern gegen die Erhöhung ihrer Gaspreise in den Jahren 2005 und 2006 statt.